Beschreibung
Nie ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren, sonst droht Bußgeld!
Seit 2007 gilt in Deutschland die „Plakettenverordnung“. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen mit Umweltplaketten je nach Schadstoffgruppe. Sind Fahrzeuge ohne gültige Feinstaubplakette, dürfen diese die gekennzeichneten Umweltzonen nicht befahren. Seit 01. Mai 2014 drohen bei Verstoß 80 € Bußgeld, der Punkt in Flensburg entfällt seit dem 01. Mai 2014. Sie erhalten die grüne Plakette, wenn Ihr Fahrzeug mindestens die Abgasnorm 4 erfüllt.
Die jeweilige Plakette ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer die in Ihren Fahrzeugpapieren steht. Unsere Feinstaubplaketten werden maschinell im Digitaldruck beschriftet und sind daher dauerhaft gegen Verblassung durch UV-Strahlung geschützt. Zudem ist es ein einheitliches Schriftbild.
WICHTIGE INFO
Um Ihre Feinstaubplakette zu erstellen, benötigen wir eine Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) des Fahrzeuges, für welches die Plakette ausgestellt werden soll. Wir fertigen die Plakette mit dem im Fahrzeugschein stehenden Kennzeichen an. Dazu wird die Schlüsselnummer geprüft und anhand dieser die entsprechende Plakette ausgestellt.
Sie können den Scan der Zulassungsbescheinigung gleich hier im Rahmen des Bestellvorgangs hochladen (Dateigröße max. 2 MB im jpg, jpeg oder pdf Format), oder uns nachträglich per E-Mail schicken bzw. faxen.
E-Mail: info@kennzeichenbiene.de
Fax Nr. +49 (0)30 – 36 46 72 82
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